
Eine Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen in Ruhe und selbstbestimmt zu treffen. Zugleich entlasten Sie Ihre Angehörigen, weil Ihre Wünsche bekannt und verbindlich festgehalten sind.
Gemeinsam besprechen wir, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll, und halten alle Vereinbarungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag fest.
Folgende Punkte können Sie festlegen:
• die gewünschte Bestattungsart
• den Friedhof, die Grabstelle und auf Wunsch die Grabpflege
• die Auswahl von Sarg oder Urne
• die Gestaltung der Trauerfeier, zum Beispiel Musik, Trauerrede, Dekoration und Blumenschmuck
• den Umfang unserer Leistungen und den finanziellen Rahmen
• weitere persönliche Wünsche
Eine Bestattungsvorsorge können Sie unabhängig vom Alter abschließen – für sich selbst oder für einen Angehörigen. Wenn Sie nicht zu uns kommen können, beraten wir Sie gerne bei Ihnen zu Hause.
Bei rechtlich betreuten Menschen klären wir gemeinsam, wer den Vertrag im Rahmen der bestehenden Vertretungsbefugnis abschließen kann.
Was vereinbart ist, gibt Orientierung.
Im Vorsorgevertrag halten wir Ihre Wünsche verbindlich fest. Änderungen nehmen wir zu Ihren Lebzeiten nur auf Ihre Veranlassung vor. Ob Angehörige später einzelne Entscheidungen anpassen dürfen, kann ebenfalls vereinbart werden.
Sie bestimmen, was Ihnen wichtig ist.
Von der Bestattungsart über den Friedhof bis zur Gestaltung der Trauerfeier: Sie legen fest, was zu Ihnen passt. Auch ergänzende Vorsorgedokumente, Vollmachten und Verfügungen beziehen wir auf Wunsch in das Gespräch ein.
Finanzielle Absicherung der Bestattung
Auf Wunsch besprechen wir, wie die voraussichtlichen Bestattungskosten abgesichert werden können. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Ihren Wünschen, dem Kostenrahmen und Ihrer persönlichen Situation ab.
• Bei einer Treuhandlösung wird der vereinbarte Betrag getrennt vom Vermögen des Bestattungshauses verwaltet und im Todesfall für die vereinbarte Bestattung bereitgestellt.
• Eine Sterbegeldversicherung ermöglicht die Absicherung durch laufende Beiträge.
• Vorhandene Lebens- oder Sterbegeldversicherungen können wir bei der Planung berücksichtigen.
• Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bietet vertragliche Unterstützung, falls ein Sozialamt die Auflösung einer angemessenen Bestattungsvorsorge verlangt.
