Beratung

Fragen & Antworten

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen Trost zu spenden und ihnen bei Fragen zu den unterschiedlichen Arten von Bestattungen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Wir unterstützen die Familie des Verstorbenen bei der Erledigung von wichtigen Formalitäten und organisieren die Bestattung sowie auf Wunsch auch eine Trauerfeier. Dieser Beistand ist sehr viel wert, denn der Tod überfordert viele Menschen. In diesem Moment ist es wichtig, jemanden an seiner Seite zu haben, der weiß, was zu tun ist.

 

Im Vorfeld zu einem persönlichen Beratungsgespräch finden Sie hier Antworten zu ersten Fragen:

Oft trifft uns der Tod eines Angehörigen oder Freundes völlig unvorbereitet. Es fallen zahlreiche Aufgaben an, mit denen man sich nie zuvor befasst hat. Wir haben für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt.


Im Zweifelsfall oder in einer Notsituation wählen Sie die Notrufnummer der


Polizei 110

oder der Feuerwehr 112


! Sie benachrichtigen einen Arzt.


Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch einen Arzt im Krankenhause ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.


Haben Sie die Rufnummer des Hausarztes nicht zur Hand, wählen Sie den

  • ärztlichen Bereitschaftsdienst (030) 116117
  • oder den AeBT (030) 6438 6438

! Informieren Sie die engsten Angehörigen.


Es ist ratsam die engsten Angehörigen zu benachrichtigen, um den Sterbefall zur Kenntnis zu bringen und sich gemeinsam über die nächsten Schritte auszutauschen. Sie können sich gemeinsam über die Vorgehensweisen beratschlagen und sich gegenseitig in dieser schweren Zeit unterstützen.


! Benachrichtigen Sie uns.


Es ist sinnvoll uns zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit wir Ihnen und Ihren Familienmitgliedern behilflich sein und Sie beraten können. Der oder die Verstorbene muss nicht sofort ins Bestattungsinstitut überführt werden. Man kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahren, damit Sie und Ihre Angehörigen genügend Zeit haben sich in vertrauter Umgebung zu verabschieden. Wir klären gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Im folgenden Beratungsgespräch sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen eventuell bereits zu Lebzeiten getroffen wurden.

Zur Erledigung der Formalitäten und behördlichen Schritte benötigen wir zunächst die wichtigsten Dokumente.

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung)
  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein / Totenschein) vom Arzt
  • Bei Ledigen – die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten – die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen – Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten – Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen der Sterbegeld- und Lebensversicherung oder Treuhand AG
  • Schwerbeschädigtenausweis (falls vorhanden)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer (Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid, dem Rentenausweis oder auf dem Kontoauszug des Renten-Girokontos)
  • Angaben zu betrieblichen Renten

Der HinterbliebenService unseres Bestattungshauses beinhaltet die vollumfängliche- und faire Beratung im Trauerfall über mögliche Bestattungsformen, Friedhofsangelegenheiten und die gemeinsame Organisation einer Abschiednahme oder Trauerfeier.


Auf Wunsch natürlich auch gern bei Ihnen Zuhause.

 

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie einen Großteil der zu erledigenden Formalitäten. 

 Dies reicht von der erforderlichen Beschaffung der benötigten Dokumente, wie der Sterbeurkunde, Abmeldungen bei Behörden, Krankenkassen, Versorgungsunternehmen- und Vertragspartnern bis hin zur Beantragung des Witwenrentenvorschusses und der Organisation der späteren Grabpflege. Neben der reinen Organisation der Beisetzung sind wir gern Ihre wichtige Bezugsperson bei allen Fragen rund um den Trauerfall. Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Finanzierung der Bestattungskosten, einschließlich aller behördlichen- und den Friedhofsgebühren an.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Bestattungsart und der Friedhofsauswahl auch unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und zeigen Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten der ökologisch wertvollen und damit nachhaltigen Bestattung auf.

 

Sie sind in der Auswahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes und der damit zusammenhängenden Produkte völlig frei in Ihrer Entscheidung. Wir haben jedoch in unserem Sortiment insbesondere auch Särge, Urnen, Sargausstattungen und Wäsche, die wir aus nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt haben.

 

Wir führen ein Sortiment an Särgen und Urnen, die regional hier in Deutschland hergestellt werden. Das Holz ist FSC- oder PFC-zertifiziert, bzw. aus nachhaltigem Forstbetrieb. Die Oberflächen sind zum Teil nur geölt oder gewachst, der Metallanteil wird geringgehalten. Die Innenausstattung der Särge ist aus Baumwolle, Leinen, Spänen, Hanf, Filz oder Schafwolle und damit 100% biologisch abbaubar. Ebenso haben wir entsprechende Sargwäsche im Sortiment. Bei der Bekleidung weisen wir auch auf die notwendige Vergänglichkeit hin.

Die „Grüne Linie“ ist ein Partnernetzwerk aus Bestattern und deutschlandweit in vielen Regionen zu finden. Damit möchten wir als Gemeinschaft dazu beitragen, unseren natürlichen, sensationellen und feinen biologischen Kreislauf mit seinen ausschließlich positiven Effekten für künftige Generationen von Menschen, aber auch für Tiere und Pflanzen zu bewahren.

 

Sprechen Sie uns an!

Die sogenannten Discount-Bestatter locken mit immer günstiger werdenden Angeboten ihre Kunden meist im Internet. Hier sollten Sie vorsichtig sein und die Angebote genau lesen, damit Sie nicht auf Lockangebote hereinfallen. Fragen Sie nach einer detaillierten Kostenaufstellung oder ob zusätzliche Gebühren für Sargträger oder eine Trauerhalle bereits in dem Angebot enthalten sind oder nicht. Discount-Bestatter werben üblicherweise mit Pauschalangeboten, in denen die einzelnen Leistungen nicht weiter definiert werden. Hier kann die Gefahr bestehen, dass die gesamten Bestattungskosten am Ende sehr viel höher ausfallen und nicht mehr viel mit dem anfangs günstigen Angebot gemein haben. Insbesondere für die Friedhofsgebühren fallen mehrere hundert Euro an.

 

Die vor allem im Internet kursieren aber zahlreiche Angebote für sehr günstige Bestattungen werden oft im Paket zu Pauschalpreisen bundesweit angeboten. Je nach Region können die Preise aber variieren. „Bestattungen ab 499 Euro“ – bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten. Die Anbieter versprechen unschlagbar günstige Bestattungen, weisen aber nicht ausreichend darauf hin, dass diese nur auf dem allereinfachsten Niveau sind und außerdem Zusatzkosten entstehen.


Oft steht ein Callcenter, eine Kette mehrerer Subunternehmen, oder nur unzureichend qualifiziertes- und unfair entlohntes Personal mit kontroversen Arbeitsbedingungen hinter der versprochenen Bestattungsleistung. Eine persönliche Beratung von dem Ihnen vertrauten Mitarbeiter findet in den seltensten Fällen statt.

 

Ein „Discountbestatter“ kann bei diesen billigen Preisangeboten seine Existenz aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nur durch die Umsetzung von „Masse“ rechtfertigen. Dies schlägt sich, in standardisierten Arbeitsabläufen in oftmals minderer Qualität und nicht selten mit der resultierenden Enttäuschung der Hinterbliebenen, nieder.

Wir, als unabhängiges-inhabergeführtes Bestattungshaus hingegen, bieten Ihnen eine jederzeit persönliche Beratung- und Betreuung, auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten.

 

Von der 1. Überführung bis zur Trauerfeier- und Beisetzung werden Sie, von den Ihnen vertrauten Menschen, betreut. Selbst besondere Wünsche wie beispielsweise Hinweise zur Durchführung der hygienischen oder kosmetischen Maßnahmen oder das Ankleiden eigener-persönlicher Kleidung und dem Anlegen oder Abnehmen von Schmuck an dem Verstorbenen, setzen wir persönlich um. Nach Absprache führen wir mit den Hinterbliebenen die hygienische Versorgung, als besondere Form der Trauerbewältigung und Abschiednahme, des geliebten Verstorbenen gemeinsam durch.

 

Im Gegensatz zu Discountbestattern erfahren Sie

  • einen besonderen HinterbliebenenService
  • die persönliche Betreuung durch die Inhaber des Bestattungshauses Feige zu jederzeit
  • die Beratung- und Begleitung bei Auswahl der Grabstätte, oder des Friedhofes
  • die Möglichkeit der Aufbahrung und Abschiednahme in den Abschiednahmeräumlichkeiten, oder unter bestimmten Umständen bis zu 36 Stunden nach dem Trauerfall auch bei Ihnen Zuhause
  • das Angebot des Ankleidens persönlicher Kleidung, oder die Ausführung bestimmter kosmetischer Maßnahmen an dem Verstorbenen
  • die individuelle Ausgestaltung- und Dekoration der Trauerfeier u.a. durch hochwertige Kandelaber, Tücher, reproduzierter Fotos und einer Auswahl themenbezogener Banner/Roll-Ups usw.
  • und die Umsetzung vieler weiterer persönlich-individueller Wünsche und Möglichkeiten.

 

Verschaffen Sie sich einen Eindruck.

Zahlen Sie die gesamten voraussichtlichen Bestattungskosten zu Lebzeiten an, bleiben die Preise der Bestatterdienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. Die allgemeinen Preissteigerungen werden so für Sie ausgeschlossen. Die Festpreisgarantie gilt jedoch nicht für gesetzlich bedingte Preiserhöhungen, wie Mehrwertsteuer- oder Gebührenerhöhungen, sowie sämtliche Fremdkosten, Auslagen und Friedhofsgebühren.

Nach dem Tod eines Menschen benötigen seine Erben oft einen Nachweis für ihre Stellung als Erben. Diesen Nachweis kann ein Testament liefern. Viele Erben müssen aber extra einen Erbschein beantragen, weil es kein Testament gibt oder es nicht ausreicht.

 

Sie gehen zu Ihrem Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle und tragen Ihr Anliegen beim Rechtspfleger vor.

 

Sie benötigen hierfür:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • falls vorhanden Testament/Erbvertrag
  • Anschriften aller Miterben

 

Stellen Sie fest, ob Sie einen Erbschein brauchen. Haben Sie zu Lebzeiten eine Kontovollmacht vom Verstorbenen bekommen, erhalten Sie in der Regel sein Bankguthaben ohne Erbschein und Testament. 

Die Bank kann das Geld auch auszahlen, wenn Sie das Testament oder eine beglaubigte Kopie vorlegen und daraus hervorgeht, dass Sie Erbe sind. Sie müssen nur noch zusätzlich das Protokoll des Amtsgerichts über die Testamentseröffnung vorlegen. Ist das Testament nicht eindeutig, verlangt die Bank jedoch einen Erbschein. Auch für das Umschreiben eines Grundstücks ist oft ein Erbschein nötig. Ohne den Schein geht es nur, wenn es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag gibt.

 

Sie müssen unter Umständen ein Formular zum Nachlasswert ausfüllen. Davon hängen die Kosten des Erbscheins ab. Für einen Nachlass von 50 000 Euro kostet er 264 Euro, für 100 000 Euro sind es 414 Euro.

Gut zu wissen, dass alles geregelt ist!


Sein Leben zu planen, liegt in der Natur des Menschen. Wer in seinem Leben nichts dem Zufall überlässt, sondern auf Sicherheit und Individualität Wert legt, möchte auch selbst bestimmen, wie eines Tages sein letzter Weg gestaltet sein soll.

 

Vorsorge ist verantwortungsvoll.
Ein Vorsorgegespräch zu Lebzeiten, ohne Druck und Trauer, kann all‘ die vielen Dinge regeln, die im Trauerfall zu entscheiden und bedenken sind. Dazu zählen:

 

  • Details der Bestattung (Art, Ort, Trauerfeier, Grabmal ect.)
  • Verfügung und Vollmachten
  • Versicherungen und Rentenangelegenheiten
  • Nachlass und Grabpflege

Mit unserem Vorsorgeprogramm haben Sie alle Fragen geklärt und verbindlich geregelt. Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen in einer emotional sehr schwierigen Zeit. Alle Punkte sind in einer Vorsorge-Mappe, die wir gemeinsam erstellen, festgehalten.


Somit können Sie sicher sein, dass später einmal alles so geschehen wird, wie Sie es wünschen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin!

Nach dem Tod eines Angehörigen haben nahe Verwandten einige organisatorische und bürokratische Pflichten zu erledigen. So müssen beispielsweise Renten abgemeldet werden, aber auch Kündigungen, etwa des Mietvertrags der Wohnung oder bei der Krankenkasse des Verstorbenen, vorgenommen werden. In vielen dieser Fälle wird ein Dokument benötigt, das den Tod des Vertragspartners zweifelsfrei bestätigt. Für viele bürokratische Pflichten wird die Sterbeurkunde im Original benötigt. Daher ist es oft ratsam, mehrere Exemplare ausstellen zu lassen.

 

Inhalt der Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt. Wichtige Daten des Verstorbenen werden in der Sterbeurkunde festgehalten, damit der Verstorbene auch nachträglich identifiziert und zugeordnet werden kann. Zu diesen Daten gehören der Name und das Geburtsdatum des Verstorbenen und der Familienstand zum Zeitpunkt des Todes. Zudem werden auch, wie bereits zuvor im Totenschein dokumentiert, Sterbeort und Sterbezeitpunkt eingetragen. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt des Sterbeortes.


Nutzen der Sterbeurkunde Die Sterbeurkunde ist besonders wichtig, wenn es um Ansprüche aus dem Besitz des Verstorbenen geht. Dazu zählen beispielsweise die Auszahlung von Versicherungsleistungen, etwa einer Lebensversicherung, oder die Erteilung eines Erbscheins vom Nachlassgericht, der die Durchführung verschiedener Rechtsgeschäfte bezüglich der Gegenstände aus dem Nachlass des Verstorbenen ermöglicht. Ebenfalls zur Beantragung der Hinterbliebenenrente. 

In den beschriebenen Fällen wird ein Original der Sterbeurkunde benötigt. Für weitere Abmeldungen von Verträgen, etwa Telefon- oder Handyverträgen, reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunde aus. Es empfiehlt sich mindestens drei bis fünf Sterbeurkunden im Original ausstellen zu lassen.


Kosten der Sterbeurkunden


Die Gebühren der Sterbeurkunde richten sich in erster Linie danach, ob es sich um eine nationale oder eine internationale Sterbeurkunde handelt. Internationale Sterbeurkunden erfordern in der Regel eine Übersetzung, daher sind diese etwas teurer als nationale Sterbeurkunden. Die Gebühr für die Sterbeurkunden legt jede Kommune selbständig fest. Nationale Sterbeurkunden kosten in der Regel zehn Euro für die Erstellung einer Urkunde.


Jede weitere Urkunde kostet fünf Euro. Einige Kommunen erheben für die Ausstellung von nationalen Sterbeurkunden zur Abmeldung bei der Kranken- und Rentenversicherung gar keine Gebühren.

Im Todesfall müssen eine Reihe an Formalitäten geklärt werden.


Einen Großteil können wir Ihnen abnehmen. Besprechen Sie mit uns die Details – wir beraten Sie gerne! Sterbeurkunde beantragen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren und Mietvertrag kündigen bzw. Immobilie verkaufen. Das erste Dokument, das im Sterbefall ausgestellt wird, ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt. Dieser wird von dem Arzt ausgestellt, welcher den Tod feststellt. Wir benötigen den Totenschein unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde.

 

Um eine Sterbeurkunde zu erhalten, muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Für die Ausstellung der Urkunde benötigen wir den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen, die Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines vorher verstorbenen Ehepartners. Die Auswahl der Unterlagen richtet sich danach, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden war. Generell ist die Kündigung von Verträgen abhängig davon, ob Verträge übernommen werden sollen oder nicht.


Bei Ehepartnern werden Verträge häufig fortgeführt. Dabei kann es sich um den Telefon- und Internetanschluss oder um ein Abonnement einer Tageszeitung handeln. Schauen Sie sich die Kontobewegungen des Verstorbenen an. Lastschriften zeigen Ihnen, welche Mitgliedschaften und Abschlüsse, wie z. B. Kabel- und Stromanschluss, gekündigt oder informiert werden müssen.

 

Nach dem Todesfall muss eine Vielzahl an Stellen informiert werden. Der Verstorbene muss beispielsweise bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgemeldet werden.


Für die Abmeldung wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt. 

Bei der Rentenversicherung kann gegebenenfalls eine Witwen- oder Waisenrente beantragt werden. Außerdem müssen eventuell vorhandene Lebens- und Unfallversicherungen informiert und eine Auszahlung veranlasst werden. Weitere Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung. Falls der Verstorbene allein gelebt hat und die Wohnung nicht übernommen werden soll, muss diese gekündigt werden. Außerdem muss die Räumung organisiert werden.


Falls der Verstorbene ein eigenes Haus besessen hat, gehört dieses zum Nachlass. Die Erben müssen entscheiden, was mit diesem passiert. Bei einer Übernahme muss der Grundbucheintrag geändert werden, ein Verkauf muss organisiert werden. Handelt es sich bei den Erben um eine Erbengemeinschaft, wird der Verkaufserlös üblicherweise aufgeteilt. Sollte ein Erbe den Grundbesitz übernehmen, so müssen die übrigen Erben ausbezahlt werden.

 

Bei dem Nachlassgericht muss das Testament eingereicht und der Erbschein beantragt werden. Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Erbe nach der gesetzlichen Regelung verteilt. Für eine Ausschlagung des Erbes ist ebenfalls das Nachlassgericht zuständig. Hier sollten Sie beachten, dass Sie in diesem Fall auch keine Erinnerungen wie alte Fotoalben des Verstorbenen behalten dürfen. Wir bieten die Erledigung von Formalitäten an. Wir kennen uns mit den jeweiligen Fristen und den zu informierenden Stellen aus und können Ihnen als Ratgeber zur Seite stehen. Ein weiterer Ansprechpartner sind die Versicherungsträger. Diese werden Sie über die zu tätigenden Schritte informieren. Freunde oder Verwandte können Sie ebenso unterstützen. Einige Formalitäten wie beispielsweise die Kfz-Versicherung oder die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften können auch nach der Bestattung erledigt werden.

 

Sie sollten die Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe, den Witwer oder eine Waisenrente beantragen. Falls gewünscht, füllen wir die Anträge dazu mit Ihnen gemeinsam aus.

Die Frage nach der Höhe der Bestattungskosten lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zu verschieden sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen. Fragen wie „soll es eine Trauerfeier geben? Wenn ja, in welchem Umfang? Erd- oder Feuerbestattung? Welcher Friedhof?“ können den Gesamtpreis stark beeinflussen.

 

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Bestattung zusammen aus:

  • Gebühren und Rechnungen für Fremdleistungen (Behörden, Friedhof, Krematorium, Arzthonorar, Lufttransportkosten ect.). Der Anteil dieser Kosten kann erheblich sein. Er lässt sich nur im Rahmen eines individuellen Angebots ermitteln.
  • Kosten für die Ausgestaltung der Trauerfeier (z.B. für Blumen, Redner, Drucksachen).
  • Leistungen, die vom Bestattungsunternehmen erbracht werden.
  • Kosten für Pietätsartikel wie z.B. Sarg, Urne, Deckengarnitur, Sterbehemd ect.

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!


Teilen Sie uns Ihre individuellen Wünsche mit, und wir übersenden Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Wer muss grundsätzlich für die Bestattungskosten aufkommen?


Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben – und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen.

 

Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein?


In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung.

 

Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Unterhaltsverpflichtete sind Verwandte in gerader Linie. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben.

 

Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt die Beerdigungskosten?


Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen.

 

Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte.

 

Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Häufig wollen die Erben selbst entscheiden, was mit der Asche geschehen soll. Ihnen ist es wichtig, dass die Verstorbenen in ihrer Nähe sind und nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Auch der Wunsch nach einem Beisetzungsort, zu dem der Verstorbene eine Bindung hatte, kann ein Grund dafür sein, nach Alternativen zu einem Friedhof zu suchen. So verfügen viele Deutsche bereits zu Lebzeiten, dass ihre Angehörigen die Urne mit nach Hause nehmen sollen – ohne die deutsche Gesetzgebung zu kennen.

 

Viele Menschen machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie sie beerdigt werden wollen und verfügen, dass ihre Asche verstreut werden soll. Doch in Deutschland regeln Bestattungsgesetze, was mit den sterblichen Überresten passiert und diese verbieten eine Verstreuung der Asche. Zwar sind die Gesetze nicht in jedem Bundesland gleich – in Bremen etwa wurde das Bestattungsgesetz in jüngster Zeit gelockert – in allen anderen Bundesländern hingegen gilt der Friedhofszwang.


Zwar wollen einige Bundesländer Gesetzesänderungen vornehmen, doch bisher ist es nur in Bremen erlaubt, die Urnen mitzunehmen, um die Asche im eigenen Garten zu verstreuen. In Bremen ist trotzdem wichtig, dass der Verstorbene seinen Wunsch, nicht auf einem Friedhof beigesetzt zu werden schriftlich festgehalten hat.


Außerdem muss er eine sogenannte Person zur Totenfürsorge sowie einen Verstreuungsort zur Ausbringung benannt haben. Liegt dieses Dokument nicht vor, wird die Asche beschlagnahmt und die Angehörigen müssen die Kosten der Zwangsbestattung sowie unter Umständen eine Geldstrafe zahlen.

Mögliche Lösungen:


Eine Möglichkeit, um die Asche des Verstorbenen selbst beisetzen zu können, ist eine Grabstätte im Ausland. Dort gelten oftmals andere Bestimmungen als in Deutschland. Mit dem Nachweis einer Grabstätte im Ausland erhält der Angehörige die Urne in Deutschland ausgehändigt. Die schriftliche Verpflichtung, die Urne dort beizusetzen, muss dabei vorliegen. Der Friedhofszwang existiert nur in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Regelung hängt hauptsächlich mit der Totenruhe zusammen. Durch den Friedhofszwang haben alle Menschen die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Vom Friedhofszwang ausgeschlossen sind Seebestattungen und Baumbestattungen.

 

Was ist im Todesfall erlaubt?


Viele Menschen wollen im Todesfall ihrer Familie nicht zur Last fallen und verzichten daher auf eine teure Grabstätte mit jahrelanger Grabpflege. Stattdessen suchen sie nach einer einfachen Lösung. Besonders Personen, die keinen Bezug zur Kirche haben, planen ihren letzten Weg außerhalb der Kirchenmauern. Häufig möchten sie nicht auf einem traditionellen Friedhof begraben werden, sondern die Familie zu Hause trauern und Abschied nehmen können. Da dies in Deutschland nicht möglich ist, schauen viele Deutschen, was jenseits der Grenzen bei den Nachbarn erlaubt ist. In der Schweiz darf die Urne für eine unbefristete Trauerzeit mit nach Hause genommen werden. Erst wenn die Angehörigen bereit sind, wird die Urne beigesetzt, zum Beispiel bei einer Almwiesenbestattung, bei der die Asche auf einer Bergwiese verstreut wird. Auch die Niederlande kennen keinen Friedhofszwang.

In Deutschland regelt das Bestattungsgesetz unter anderem die Bestattungspflicht. Die verpflichtet die Angehörigen eines Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung zu veranlassen.

 

Tritt ein Todesfall ein, greift automatisch die in Deutschland im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelte Bestattungspflicht. Diese verpflichtet die Angehörigen der verstorbenen Person dazu, eine ordnungsgemäße Bestattung zu veranlassen. Neben der Bestattungspflicht gilt zudem die Friedhofspflicht.


Sie besagt, dass nach einem Todesfall eine Bestattung nur auf dafür vorgesehenen Friedhöfen erfolgen darf. Ausnahmen stellen die Seebestattung im Meer und die Baumbestattung in einem FriedWald oder RuheForst dar.


Die Art der Beisetzung richtet sich nach dem letzten Willen der verstorbenen Person. Ist ihr Bestattungswunsch nicht bekannt, hat der Bestattungspflichtige diese Entscheidung zu treffen.

Wen betrifft die Bestattungspflicht?


Von der Bestattungspflicht sind die nahen Angehörigen betroffen. Die vorrangig bestattungspflichtige Person ist der Ehepartner. Ist dieser nicht vorhanden, sind die Kinder des Verstorbenen in der Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Hat eine verstorbene Person keine Kinder, sind in absteigender Reihenfolge Eltern, Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder von der Bestattungspflicht betroffen. Die Bestattungsgesetze einiger Bundesländer sehen dabei vor, dass ein Bestattungspflichtiger volljährig sein muss, andernfalls trifft ihn diese Pflicht nicht. In manchen Bundesländern können Verwandte bis zum 3. Grad erfasst sein. Somit kann die Bestattungspflicht auch Neffen, Nichten, Onkel und Tanten einschließen. Sind keine Personen vorhanden, die nach einem Todesfall verpflichtet sind, den Leichnam zu bestatten, übernimmt diese Aufgabe das örtlich zuständige Ordnungsamt.

 

Welche Details müssen Bestattungspflichtige beachten?


Nach dem Tod eines Menschen ist eine Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz vorgeschrieben. Diese kann von einem Arzt durchgeführt werden. Dieser muss den Tod zweifelsfrei feststellen und schriftlich im Totenschein bestätigen. Danach muss eine Anzeige des Todesfalls an das Standesamt erfolgen. Wir regen alles nach den Wünschen der Hinterbliebenen und achten auf die Fristen und Vorgaben, die das Gesetz vorsieht. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn die verstorbene Person zugestimmt hat, ihren Körper nach Eintritt des Todes wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Zweck kann eine Plastination sein. In diesem Fall entfällt die Bestattungspflicht.

Wer die Kosten einer Bestattung nicht tragen kann, hat Anspruch auf eine Sozialbestattung.

 

Die Organisation der Bestattung eines geliebten Menschen ist häufig nicht nur emotional eine Belastung, sondern auch finanziell. Die Sozialbestattung ermöglicht Angehörigen in einer schwierigen finanziellen Lage die Ausrichtung einer ortsüblichen und würdevollen Bestattung.

 

Sie müssen eine Sozialbestattung beantragen? Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine anonyme Bestattung. Kommt für Sie eine Beerdigung ohne Trauergäste und ein Grab ohne Grabstein infrage? Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten in Deutschland vor.


Was ist eine anonyme Bestattung?


Bei einer anonymen Bestattung sind keine Trauernden anwesend und die Grabstelle wird weder durch einen Grabstein noch durch eine Grabplatte gekennzeichnet. Es wissen also weder die Angehörigen noch der Bestatter, wo der Verstorbene beigesetzt wird. Das Grab bleibt anonym.

 

Arten der anonymen Bestattung: Eine anonyme Beisetzung ist bei fast jeder Bestattungsart in Deutschland möglich. Neben der anonymen Erd- und Feuerbestattung gibt es auch die anonyme Seebestattung und die halbanonyme Waldbestattung.

 

Anonyme Erdbestattung als Wiesengrab


Die anonyme Erdbestattung wird eher selten vorgenommen. Der Sarg wird dabei auf einer größeren Wiesenfläche beigesetzt und die Grabstelle mit Rasen besetzt. Um die Grabpflege, das heißt das Rasenmähen, kümmert sich die Friedhofsverwaltung.

 

Anonyme Feuerbestattung


Bei einer anonymen Feuerbestattung wird die Urne in einem Wiesengrab ohne Namenstafel bestattet. Die Rasenfläche wird auch als Urnenhain bezeichnet. Die Grabstelle wird, genau wie bei der anonymen Erdbestattung, vom Friedhof gepflegt. Anonyme Feuerbestattungen werden relativ häufig vorgenommen.

Anonyme Seebestattung


Eine anonyme Seebestattung auf dem Meer wird als stille Beisetzung oder unbegleitete Seebestattung bezeichnet. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird dabei ohne Anwesenheit der Hinterbliebenen im Meer versenkt. Bei einer anonymen Seebestattung werden immer mehrere Urnen nacheinander beigesetzt. Aus diesem Grund ist diese Bestattungsart in der Regel besonders preiswert.

 

Anonyme Waldbestattung


Eine Waldbestattung oder Baumbestattung ist nie zu 100 Prozent anonym, weil jede beigesetzte Urne einem bestimmten Baum zugeordnet wird. Es ist also bestenfalls eine halbanonyme Waldbestattung möglich. Wenn die Angehörigen jedoch auf ein Namensschild am Baum verzichten, können Außenstehende nicht nachvollziehen, wer hier beigesetzt wurde.

 

Halbanonyme Bestattung


Von einer halbanonymen Bestattung spricht man, wenn die Namen der Bestatteten auf einer Tafel oder Stele am Rande des Gräberfelds verzeichnet sind. Die Angehörigen haben bei dieser Bestattungsart einen Trauerort, an dem sie Blumen, Kerzen und Geschenke ablegen können; der genaue Punkt, an dem sich die Grabstelle befindet, ist ihnen aber nicht bekannt.

 

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Heutzutage sind die Urnen in der Regel biologisch abbaubar, sodass sich die Urne während der Ruhezeit auslöst und sich die Asche des Verstorbenen mit dem Erdreich verbindet. Ist eine Urne nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit jedoch noch nicht vollständig verrottet und soll das Grab neu belegt werden, muss sich die Friedhofsverwaltung um den Verbleib der sterblichen Überreste kümmern.

 

Würdevolle Beisetzung der Urnenreste


Wird ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit und des Grabnutzungsrechts neubelegt und beim Ausheben eine nicht vollständig verrottete Urne entdeckt, wird die Asche meist auf einem auf dem Friedhof befindlichen Gemeinschaftsfeld anonym in die Erde eingebracht oder verstreut. Auch die Beisetzung unter der Sohle des neu ausgehobenen Grabes ist möglich. Ebenso werden auf einigen Friedhöfen auch nicht mehr genutzte Grüfte dafür verwendet, Urnen im Anschluss an die Ruhefrist dauerhaft dort beizusetzen. Der genaue Umgang mit in neu belegten Gräbern gefundenen Urnenresten wird durch die jeweiligen Friedhofsgesetze der Bundesländer geregelt. Immer ist jedoch eine würdige Form der Beisetzung der Urnenreste vorgeschrieben. Auch bei im Kolumbarium beigesetzten Urnen wird die Asche nach Ablauf der Ruhezeit auf einem Gemeinschaftsfeld verstreut oder begraben.

Umbettung der Urne


Grundsätzlich ist nach Ablauf der Ruhezeit auch eine Umbettung der Urne möglich. Während eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit einer ausführlichen Begründung bedarf, ist diese nach Ende des Grabnutzungsrechts problemloser möglich. Wer die Grabstätte nicht verlängern möchte und dennoch nicht will, dass die sterblichen Überreste des Verstorbenen auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt werden, kann eine Umbettung beantragen und die Urne im Rahmen einer Baumbestattung oder Seebestattung erneut beisetzen. Auch eine Diamantbestattung ist noch Jahre nach der Feuerbestattung möglich.

 

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