Beratung im Trauerfall

Fragen & Antworten

Nach einem Todesfall entstehen viele Fragen – oft zu einem Zeitpunkt, an dem Entscheidungen besonders schwerfallen. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte verständlich, unterstützen bei Formalitäten und organisieren die Bestattung und Trauerfeier nach Ihren Wünschen.

 

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Für Ihren persönlichen Fall nehmen wir uns gerne Zeit.

Bei einem Sterbefall zu Hause sollte zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Außerhalb der Praxiszeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117; in einer akuten Notlage gilt 112. In einem Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die ersten Schritte.

Danach können Sie in Ruhe die engsten Angehörigen informieren und ein Bestattungshaus Ihres Vertrauens anrufen. Wir sind unter (030) 65 018 018 jederzeit erreichbar und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Für die Beurkundung und die weiteren Formalitäten werden verschiedene persönliche Unterlagen benötigt.

Dazu gehören meist der Personalausweis oder eine Meldebescheinigung, die ärztliche Todesbescheinigung sowie – je nach Familienstand – Geburtsurkunde, Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.

Hilfreich sind außerdem Renten- und Versicherungsunterlagen, vorhandene Vorsorgeverträge und Angaben zu betrieblichen Renten. Fehlende Dokumente können häufig nachbeschafft werden. Wir prüfen gemeinsam, was im konkreten Fall erforderlich ist.

Wir beraten persönlich zu Bestattungsart, Friedhof, Abschiednahme und Trauerfeier – auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam gestalten wir den Abschied so, wie er zum verstorbenen Menschen und zu Ihrer Familie passt.

Darüber hinaus übernehmen wir viele Formalitäten, etwa die Beantragung der Sterbeurkunden, Abmeldungen und Benachrichtigungen sowie die Vorbereitung von Anträgen für Hinterbliebenenleistungen. Während des gesamten Weges bleiben Martha Tretschoks und Guido Eggeling Ihre festen Ansprechpartner.

Die „Grüne Linie“ steht für eine Bestattung, bei der ökologische Gesichtspunkte bewusst berücksichtigt werden. Dazu gehören kurze Wege, regional gefertigte Produkte, nachhaltig gewonnenes Holz und möglichst gut abbaubare Materialien.

Wir zeigen Ihnen passende Särge, Urnen, Ausstattungen und Bestattungsorte. Sie entscheiden frei, welche Möglichkeiten Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechen. Nachhaltigkeit soll Orientierung geben – nicht den Abschied einschränken.

Ein niedriger Einstiegspreis sagt wenig über die tatsächlichen Gesamtkosten aus. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Aufstellung: Welche Leistungen des Bestattungshauses sind enthalten? Welche Kosten kommen für Friedhof, Krematorium, Behörden, Trauerhalle, Träger, Blumen oder Redner hinzu?

Lassen Sie sich Leistungen und Fremdkosten einzeln erklären und vergleichen Sie nicht nur den Endpreis. Ein seriöses Angebot ist transparent, verständlich und lässt Raum für persönliche Wünsche – ohne Zeitdruck und versteckte Zusatzkosten.

Ein Erbschein weist die Erbenstellung nach. Er ist nicht in jedem Nachlass erforderlich. Oft reichen ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Erbvertrag aus; auch eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann bestimmte Geschäfte ermöglichen.

Ob ein Erbschein nötig ist, hängt vom Nachlass und den Anforderungen etwa einer Bank oder des Grundbuchamts ab. Beantragt wird er beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar. Vor dem Antrag ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll, denn mit der Erteilung entstehen Kosten, die sich nach dem Nachlasswert richten.

Mit einer Bestattungsvorsorge halten Sie frühzeitig fest, wie Ihr späterer Abschied gestaltet werden soll – etwa Bestattungsart, Ort, Trauerfeier, Musik, Blumen und weitere persönliche Wünsche.

Das schafft Klarheit und entlastet Angehörige in einer schweren Zeit. Im Beratungsgespräch besprechen wir auch eine sichere finanzielle Absicherung, zum Beispiel über ein Treuhandkonto oder eine geeignete Versicherung. Wünsche und Finanzierung werden nachvollziehbar dokumentiert und können bei Bedarf angepasst werden.

Die Sterbeurkunde ist der amtliche Nachweis über den Tod eines Menschen. Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt und wird unter anderem für Versicherungen, Rentenangelegenheiten, Banken, Nachlassverfahren und Vertragskündigungen benötigt.

Wie viele Originale sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Manche Stellen akzeptieren eine Kopie oder eine elektronische Übermittlung, andere benötigen ein Original. Wir besprechen den Bedarf mit Ihnen und beantragen die erforderlichen Urkunden.

Nach einem Todesfall müssen unter anderem das Standesamt, Kranken- und Rentenversicherung, Versicherungen, Banken und gegebenenfalls Vermieter oder Vertragspartner informiert werden. Auch Anträge auf Hinterbliebenenrente, das Sterbevierteljahr oder Versicherungsleistungen können erforderlich sein.

Nicht alles muss sofort erledigt werden. Wir ordnen gemeinsam, was dringend ist, beantragen die Sterbeurkunden und übernehmen viele Abmeldungen und Benachrichtigungen. Nachlassfragen wie Erbausschlagung oder Erbschein gehören dagegen in die Hände des Nachlassgerichts, eines Notars oder einer Rechtsberatung.

Die Gesamtkosten hängen von der Bestattungsart, dem Friedhof, der Grabstätte, der Trauerfeier und den persönlichen Wünschen ab. Sie setzen sich aus den Leistungen des Bestattungshauses, Sarg oder Urne, Fremdleistungen sowie Gebühren von Behörden, Friedhof und gegebenenfalls Krematorium zusammen.

Deshalb ist ein pauschaler Preis selten aussagekräftig. Nach einem persönlichen Gespräch erhalten Sie von uns eine transparente Kostenaufstellung, in der Eigenleistungen, Fremdkosten und Gebühren verständlich getrennt sind.

Grundsätzlich trägt der Erbe die erforderlichen Bestattungskosten aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht aus oder wurde das Erbe ausgeschlagen, können je nach Einzelfall Unterhaltspflichtige oder die nach dem Landesrecht bestattungspflichtigen Angehörigen herangezogen werden. Auftraggeber eines Bestattungshauses haften außerdem aus dem geschlossenen Vertrag.

Wer die Kosten nicht tragen kann, sollte vor der Beauftragung beim zuständigen Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII prüfen lassen. Wir erläutern Ihnen gern die praktischen Schritte; eine Rechtsberatung können wir nicht ersetzen.

In Berlin darf eine Urne nicht dauerhaft zu Hause aufbewahrt werden. Die Asche muss nach den geltenden Bestattungsvorschriften beigesetzt werden. Möglich sind neben Friedhöfen unter anderem zugelassene Wald- und Seebestattungen.

In einzelnen Bundesländern und im Ausland gelten andere Regeln. Entscheidend sind der Sterbeort, der vorgesehene Beisetzungsort und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Wir beraten zu legalen Alternativen, die dem Wunsch nach Nähe und einer persönlichen Form des Gedenkens möglichst gut entsprechen.

Die Bestattungspflicht bedeutet, dass bestimmte Angehörige dafür sorgen müssen, dass ein verstorbener Mensch ordnungsgemäß bestattet wird. Wer verpflichtet ist und in welcher Reihenfolge, regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Die Bestattungspflicht ist nicht dasselbe wie die Erbenstellung. Auch wer ein Erbe ausschlägt, kann weiterhin zur Veranlassung der Bestattung verpflichtet sein. Sind keine Angehörigen erreichbar oder tätig, kann die zuständige Behörde die Bestattung veranlassen und Kosten gegebenenfalls zurückfordern.

Können die gesetzlich oder vertraglich Verpflichteten die erforderlichen Bestattungskosten nicht tragen, kann das Sozialamt diese nach § 74 SGB XII übernehmen, soweit die Kostentragung unzumutbar ist. Es handelt sich nicht um eine besondere Bestattungsart, sondern um eine Finanzierung notwendiger, ortsüblicher Leistungen. Der Antrag sollte möglichst vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden. Das Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen, Nachlass und die Erforderlichkeit der Kosten. Wir helfen bei der Zusammenstellung eines passenden Angebots und der benötigten Unterlagen.

Bei einer anonymen Bestattung ist die einzelne Grabstelle nicht namentlich gekennzeichnet und häufig auch den Angehörigen nicht genau bekannt. Die Grabpflege übernimmt in der Regel der Friedhof. Das kann entlasten und die laufenden Kosten begrenzen.

Gleichzeitig fehlt später ein persönlich gekennzeichneter Trauerort. Diese Entscheidung lässt sich nach der Beisetzung meist nicht rückgängig machen. Als Alternative kommen pflegefreie Gemeinschaftsgräber, Baumgräber oder halbanonyme Anlagen mit gemeinsamer Namenstafel infrage. Wir empfehlen, diese Möglichkeiten vorab in Ruhe zu vergleichen.

Die Ruhezeit wird durch den Friedhof beziehungsweise seine Satzung festgelegt. Läuft zugleich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte aus, können Angehörige je nach Grabart eine Verlängerung beantragen oder die Grabstätte zurückgeben.

Bei einer Auflösung wird die Grabstätte nach den Vorgaben des Friedhofs abgeräumt. Verbliebene Urnen- oder Gebeinreste werden würdig und entsprechend der Friedhofssatzung behandelt. Eine Umbettung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung möglich. Der konkrete Ablauf sollte daher rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung geklärt werden.